Datenschutzerklärung

für die Chrome-Erweiterung SticksDrift Suite · Stand: 30. Mai 2026

Verantwortlich im Sinne der DSGVO / Anbieterkennzeichnung:

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Bitte die eckigen Platzhalter durch Ihre echten Angaben ersetzen, bevor Sie die Erweiterung veröffentlichen oder weitergeben.

1. Überblick

Diese Erweiterung bündelt lokal die Web-Anwendungen DualSense Tester (daidr) und DualShock Calibration GUI (dualshock-tools). Die Verarbeitung von Eingaben vom angeschlossenen Controller erfolgt über die WebHID-API im Browser auf Ihrem Gerät. Es wird kein eigenes Nutzerkonto für die Erweiterung geführt und kein zentraler Server des Anbieters (siehe Namensfeld oben) betrieben, um personenbezogene Daten aus der Nutzung der Erweiterung zu speichern.

2. Welche Berechtigungen nutzt die Erweiterung?

3. Personenbezogene Daten durch diese Erweiterung

Der oben genannte Anbieter erhebt durch den Code dieser Erweiterung keine personenbezogenen Daten zu Werbe- oder Analysezwecken. Controller-Daten (Stick-Werte, Tasten usw.) verbleiben in der Regel in Ihrem Browser bzw. werden nur für die Anzeige und die Kalibrierungsfunktionen der eingebetteten Open-Source-Software genutzt.

4. Dritte (Google, GitHub, Upstream-Projekte)

5. Speicherdauer

Es werden durch den Anbieter dieser Erweiterung keine personenbezogenen Nutzungsprofile gespeichert. Lokale Einstellungen oder Cache-Verhalten richten sich nach dem Browser (Chrome) und den eingebetteten Anwendungen.

6. Ihre Rechte (DSGVO)

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten verarbeiten würde, stehen Ihnen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Da mit dieser Erweiterung nach derzeitigem Stand keine Daten beim Anbieter anfallen, entfällt in der Praxis meist die Erfordernis einer konkreten Auskunft gegenüber dem Anbieter.

7. Änderungen

Diese Erklärung kann bei Änderungen an der Erweiterung oder der Rechtslage angepasst werden. Maßgeblich ist die Version mit dem oben genannten Stand bzw. das Datum am Seitenanfang nach einer Aktualisierung.